Trennung auf Zeit
Zugegeben, besonders begeistert war ich nicht von der Idee, dass sich der römische Gatte ein entspanntes Wochenende in Tirana macht. Das mag daran liegen, dass ich seine letzte Abwesenheit in bitterer Erinnerung habe. So war ich im Februar 2020 mit einem wenige Wochen alten Signorino daheim. An einem Freitag Nachmittag teilte mir die Hebamme mit, dass Signorino nur 40 Gramm in sieben Tagen zugenommen hatte und das mehr als alarmierend wäre. Deswegen muss ich mir absolute Sorgen machen! Alle Register müssten gezogen werden. Unbedingt musste ich jetzt anfangen Muttermilch abzupumpen. Am besten heute noch. Ihr ist bewusst, dass Freitagnachmittag ist, aber ich muss eine elektrische Milchpumpe auftreiben, koste es was es wolle. Wenn ich nett in der Apotheke fragen würde, würde man mich sicher das Rezept vom Frauenarzt nachreichen lassen. Daraufhin waren wir im nieselregnerischen Frankfurt und klapperten 4(!) Apotheken ab. Die Hälfte verlieh keine Milchpumpe, die andere bestand darauf, dass ich ein Rezept brauche, ansonsten würde an mich keine Milchpumpe verliehen werden. Wir gingen nach Hause und ich fühlte mich hundeelend. Irgendeine Milchpumpe bestellte ich im Internet, die am darauffolgenden Tag geliefert werden würde. Ich muss den Müttern unter Ihnen nicht sagen, dass ein 35 Euro Modell eine reine Tortur ist. Am Abend erreichte uns der Anruf der römischen Familie: Der römische Vater habe einen Herzinfarkt erlitten und werde gerade operiert. Der Römer hatte keine andere Wahl als am nächsten Morgen nach Tirana zu fliegen. Ich war mit Signorino alleine, der zudem gut und gerne vier bis 6 Stunden am Stück durchschrie. Die römische Abwesenheit verbrachte ich damit, mir Vorwürfe zu machen, warum ich nicht in der Lage bin, mein Kind zu stillen, warum es stundenlang durchschrie und warum ich keine Möglichkeit fand, dass er mit dem Schreien aufhört. Mein Milchfluss versiegte vollends und ich war gezwungen, ihm Pulvermilch zu füttern. Bei jeder Flasche (und das sind bei frisch geschlüpften Babys einige) heulte ich mir die Augen aus. Kurzum: Es war schrecklich und ich hatte als Neu-Mutter überhaupt kein Standing, der Hebamme etwas entgegen zu setzen. Vermutlich begründete sich in dieser Szenerie meine Angst, wieder mit Signorino ganz alleine daheim zu sein, während der Römer weit weg in Tirana ist.
Was soll ich sagen? Gestillt wird Signorino schon lange nicht mehr und aus dem Säuglingsalter ist er auch raus. Das Wochenende ist unglaublich entspannt gewesen und ich habe tatsächlich viel Zeit für mich gehabt. Abends guckte ich schnulzige Serien (Emily in Paris ;-)), aß Gummibärchen und Eis und ließ es mir richtig gut gehen. Die Wohnung war ohne den Römer deutlich aufgeräumter (und ich dachte, Signorino wäre für das Chaos verantwortlich) und ich musste nicht noch eben schnell etwas organisieren, das dem Römer siedendheiß und ganz urplötzlich einfiel. Natürlich freute ich mich sehr, als der Gatte wieder zurückkehrte, aber diese räumliche Trennung tat mir wirklich gut. Signorino fragte ab und an nach Papa, aber im Großen und Ganzen war auch er sehr entspannt, was daran liegen mag, dass es am vergangenen Freitagabend Pizza und Schokopudding als Wohlfühlmenü gab. Wenn der Gatte schon nicht daheim ist, dann dürfen es sich die Daheimgebliebenen auch richtig nett gestalten. Und mein Trauma, alleine mit Signorino zu sein, habe ich damit auch überwunden. Ab und an ein Wochenende ohne Papa? Bitte gerne. 😉
Das Fundstück der Woche
Dieser Artikel ist keine leichte Kost, aber eine, die mit viel Herzblut und Mitgefühl geschrieben wurde. In diesem absolut lesenswerten Werk schreibt Tom über die Toten von Srebrenica. Mit seiner feinsinnigen Beobachtungsgabe und seinem ausgeprägten, journalistischen Talent fängt er die Szenerie in Srebrenica so ein, als würde man sich dort mit ihm im Jahr 2008 befinden und neben ihm hertrotten. Er nimmt uns mit in die grausame Vergangenheit Bosniens, beschreibt die bittere Lage in den 90er Jahren und gibt den Opfern dieses humanitären Verbrechens besonders eines zurück: Ihre Würde. Jedes Wort, jeder Satz, ist so ausgefeilt und ehrlich, dass es genau dort trifft, wo es noch lange nachhallt: Mitten im Herzen!
Am Ende schreibt er: „Ich habe mich lange davor gedrückt diesen Beitrag zu schreiben. Heute habe ich es getan.“
Danke, Tom, dass du diesen Artikel geschrieben hast. Diese und weiter Artikel finden Sie auf seinem absolut empfehlenswerten Blog www.coffeenewstom.de
Darf ich das Bild „Mona Lisa“ in meinem Blog abbilden?
Gute Frage, oder? Vermutlich haben Sie sich diese Frage noch nie gestellt, weil Sie entweder nicht bloggen oder aber nicht über Kunst (und im Speziellen nicht über die Werke Leonardo Da Vincis) schreiben. Dennoch, im Rahmen meines neuen Moduls der Universität, beschäftige ich mich mit dem Thema Urheberrecht am Bild (im wissenschaftlichen Kontext). Ich gehe davon aus, dass mittlerweile jede textschaffende Person, wie z.B. Blogger, etwas zum Thema Urheberrecht und Recht am eigenen Bild gehört hat. Die meisten Blog-Nachbar*innen halten es wie ich und bedienen sich Bilder, deren Urheber*in sie selbst sind. Andere bedienen sich gemeinfreier, also lizenzfreier, Bilder. Somit sind Sie auf der sicheren Seite. Doch was tun, wenn es unbedingt die Mona Lisa sein muss, die Ihren Artikel schmücken soll? Rollen wir den Fall von vorne auf:
Grundsätzlich sind alle Bilder, Fotografien und Screenshots urheberrechtlich geschützt. Da das Bild von Da Vinci eine weibliche Person abbildet, fällt es damit unter das Urheberrecht. Hinzu kommt, dass der Urheber zwar Herr Da Vinci ist, nicht aber er selbst gezeigt wird, sondern eben Frau Mona Lisa. Somit greift hier das Recht am eigenen Bild der Dame. Es bedarf damit einer Einwilligung ihrerseits, die detaillierte Informationen zu den verwendeten Daten, dem Zweck der Datenverwendung, die Speicherdauer und ob eine Weitergabe an Dritte geplant ist, enthält.
Vorläufiger Status zu unserer Frage: Es bedarf einer Einwilligung von Herrn Da Vinci und Frau Mona Lisa.
Aber Moment, es gibt noch eine andere Möglichkeit: Das Bildzitat.
Kurz gesagt ist das Bildzitat eine gesetzliche Erlaubnis zur Einbindung von Bildern, ohne den Urheber explizit um Erlaubnis zu Fragen. Das geschieht jedoch unter strengen Auflagen. Das Bildzitat wird in wissenschaftlichen Arbeiten (= Wissenschaftliches Großzitat, § 51 Satz 2 Nr. 1 UrhG) verwendet, jedoch dürfen es auch Blogger verwenden (=großes Kleinzitat; § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG). Es gilt, dass ein innerer Bezug zwischen Text und Bild bestehen muss.
Kontrollfragen dazu könnten sein:
1. Ist genau dieses Bild notwendig?
2. Wenn das Bild nicht da wäre, bliebe die These/die Kernaussage meines Artikels dennoch bestehen?
3. Ist auf dem Bild eine Marke (Logo) abgebildet und wenn ja, ist die Abbildung der Marke nur „ein unwesentliches Beiwerk“?
Doch zurück zu unserem Beispiel: Die Abbildung der Mona Lisa auf meinem Blog. Würde ich einen Artikel über das geheimnisvolle Lächeln einer Frau schreiben und zur Illustration das Bild der Mona Lisa nehmen, müsste ich Herrn Da Vinci und Frau Mona Lisa um Einverständnis bitten. Es bestünde bei dieser Absicht kein Grund, genau dieses Bild für meinen Artikel zu benutzen. Würde ich aber über die Geheimnisse der Mona Lisa schreiben, dann wäre ein innerer Bezug gegeben und ich hätte allen Grund, dieses Bild einzufügen. Denn Monets Seerosenbilder würden mich hier nicht weiterbringen.
Ein Ass im Ärmel habe ich aber noch in dieser komplizierten Frage und dieses lautet: Wie soll ich jemanden um Erlaubnis fragen, der seit 500 Jahren tot ist?
Und hier kommen wir zur Beantwortung unserer Frage: Das Urheberrecht erlischt 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Fristbeginn ist der Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Urheber gestorben ist. Leonardo Da Vinci ist am 02. Mai 1519 gestorben, somit beginnt die Frist zum Jahr 1520. Seit dem Jahr 1590 haben wir somit Narrenfreiheit.
Wie Sie wissen, bin ich keine Juristin (und habe es auch nicht vor, eine zu werden), somit übernehme ich für meine Einführung in das Urheberrecht keinerlei Haftung und Gewähr. An einigen Stellen habe ich die Gesetzeslage und die dazugehörigen Informationen gekürzt, vereinfacht oder ganz weggelassen. Gerne können Sie sich auf der Seite der Universität Bremen* oder auch bei der Anwaltskanzlei Dr. Schwenke* weitergehend informieren.
Noch eine Sache möchte ich als Nachwort dazu schreiben, da ich immer wieder auf befreundeten Blogs sehe wie Artikel ohne vorherige Rückfrage des Autors rebloggt werden: Es gehört nicht nur zum guten Ton, sondern zu den Grundmanifesten des Urheberrechts, nur dann Artikel seiner Mitblogger zu rebloggen, wenn das Einverständnis des Urhebers vorliegt. Machen Sie sich immer bewusst, dass die Artikel geistiges Eigentum sind und auch wenn die Beiträge (oft) keine wissenschaftliche Arbeit darstellen, so kann man sicher verstehen, dass der Urheber das Recht hat zu wissen, wo und in welcher Form sein geistiges Eigentum auftaucht. Ich persönlich bin ein großer Freund des Verlinkens. So weise ich auf einen interessanten Artikel hin und die interessierten Besucher werden direkt auf den Ursprungsblog geleitet – ohne, dass dabei Urheberrechtsverletzungen stattfanden. Als privater Nutzer kann eine Verlinkung (normalerweise) keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Weitere Infos dazu finden Sie auf dieser Internetseite.
*Werbung, unbeauftragt und unbezahlt
In diesem Sinne: Starten Sie gut ins Wochenende, verbringen Sie Ihre Zeit an Monets Seerosenteich und genießen Sie das Leben. Sie haben (vermutlich) nur das eine. 😉
Der da Vinci. Spannendes Thema. Zumal Sie ja – vermutlich – nicht das Originalgemälde auf den Scanner legen, sondern ein Foto eines Dritten benutzen. Und dieser Dritte hat vielleicht auch Urheberrechte erworben. Vielleicht aber auch nicht. Denn ob es wirklich eine schöpferische Leistung ist, zweidimensionale Werke möglichst originalgetreu abzubilden, ist umstritten. Beziehungsweise wird vor deutschen Gerichten in diversen Fällen verhandelt.
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Lieber Dirk, das ist ein sehr spannender und interessanter Kommentar. Ich bin davon ausgegangen, sie im Louvre (ohne Blitzlicht, ohne Personen im Hintergrund – eine Herausforderung!) fotografiert zu haben, aber natürlich tut sich hier wieder ein Apparat auf, wenn ich das Bild eines Dritten nehme. Es ist und bleibt ein spannendes Feld. Vermutlich werden den deutschen Gerichten diese Fälle erstmal nicht ausgehen. Starte gut ins Wochenende und danke für deinen informativen Beitrag! Viele Grüße aus Frankfurt, Eva
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Emily in Paris ist wirklich süß 😊 und eine Auszeit dann und wann ein Genuss. Zumindest geht es mir so. 🙂
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Gell? Emily ist was zum Lachen, fürs Herz und Gabriel ist auch nicht unattraktiv. 😉
Absolut! Manchmal braucht man einfach mal Zeit zum Durchatmen. 🤩
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Vielen Dank für die lobender Erwähnung in Deinem Blog! Gruß aus München! Tom
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Nicht dafür! 💛 Grüße aus Frankfurt (leider nicht aus dem Monza)
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Das Verlinken finde ich weit besser als das Rebloggen, und zwar nicht nur aus urheberrechtichen Gründen sondern auch, weil der Kontext erkennbar wird, in dem der fremde Beitrag für den Blogger steht. Oder, wie du im Hinblick auf Mona Lisa sagst: zitiere ich sie, weil sie ein Beispiel für geheimnisvolle Gesichtsausdrücke ist, oder weil ich über Mona Lisa recherchiere? Oder weder das eine noch as andere, sondern ich möchte halt gern des Bild zeigen, weil ich es schön finde?
Dass du ein angenehmes Wochenende zu Zweit hattest, freut mich zu hören. Auf den Blog von Tom hast du mich neugierig gemacht.
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Danke für deinen hilfreichen Kommentar! Bei deinen Artikeln und den Kommentaren bin ich das erste Mal auf dieses Phänomen des Rebloggens aufmerksam geworden. Und ich fand deine Reaktion absolut richtig, liebe Gerda. Beim Verlinken steht der Artikel im richtigen Kontext und kann auf dem Urheber-Blog gelesen werden. Aber ein Artikel eines anderen, isoliert auf meinen Blog, ist zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht.
Ich wünsche dir ein ruhiges und unaufregendes (!) Wochenende. Viele Grüße aus Frankfurt, Eva
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Danke! Euch ein entspanntes Hineinwachsen in die neue Wohnungssituation!
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Herzlichen Dank! 🌷
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Der Teil mit dem Signorinowoche Ende nimmt mir die Angst. Pizza & Serien – geil!
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